Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung im Hospiz erfolgt in der Regel durch die Behandelnden kann aber auch durch den Betroffenen oder die Angehörigen erfolgen. Der Zeitpunkt der Aufnahme hängt dann von der Dringlichkeit und der Anzahl der Anmeldungen ab.

Erforderlich für eine verbindliche Anmeldung ist immer eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und ein Antrag des Betroffenen auf Leistungen nach § 39a SGB V für die stationäre Versorgung in einem Hospiz. 

Beide Formulare finden Sie hier:

Im Rahmen der Aufnahme erfolgt ein ausführliches Gespräch, welches dazu dient den Gast und die Angehörigen bestmöglich kennen zu lernen und ihn mit der Einrichtung vertraut zu machen.

Außer Ihrer persönlichen Bekleidung, der Medikation und den Pflegeartikeln wird Ihnen im Hospiz alles gestellt.